Schulbus

Seit 15 Jahren werden Kinder, die mit der Familie mindestens 2.5km ausserhalb des Dorfzentrums wohnen,  an Sammelorten mit dem Schulbus morgens und mittags abgeholt und bei Schulende auch wieder gebracht. Die Berechtigung für die Mitfahrt wird in einem Reglement festgelegt.

 

Sowohl die Lehrpersonen, wie auch der Gemeinderat sind überzeugt, dass es für die Kinder sehr wichtig ist, den Schulweg zu Fuss bewältigen zu dürfen! Dies natürlich dann, wenn er betreffend der Länge und der Gefährlichkeit zumutbar ist.

 

Folgende Kriterien gelten für eine Berechtigung, den Schulbus für den Schulweg nutzen zu dürfen:

  • Der Schulweg ist länger als 2.5km (100 Höhenmeter entsprechen einem Leistungskilometer).

  • Der Weg zu Fuss übersteigt eine Dauer von 30 Minuten.

  • Der Schulweg gilt für das Kind als nicht zumutbar (z.B. zu hohe Gefährlichkeit).

Im Schulwegbeitragsreglement sind weitere genauere Angaben zu finden.